Lieber Herr Fritsch,
ich hätte folgende Frage betreffend dem „Excerpte KStG“: § 9 KStG (Herbst 2020):
Auf Seite 11 steht unter der Tabelle:
„9 2 ausl. Körperschaften: 2. ausl. Körperschaft kann KG sein, dann gehen auch 2 Ebenen“
Könnten Sie vielleicht kurz erläutern (vielleicht anhand eines Kurzbeispiels) was darunter zu verstehen ist.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Valentin Strasser