Was bedeutet die Aussage „Feststellungsbescheide zu erlassen unterliegt nicht der Bemessungsverjährung“? (Vgl. Akademie-Skriptum BAO, Kapitel 52.1)
Was bedeutet die Aussage „Feststellungsbescheide zu erlassen unterliegt nicht der Bemessungsverjährung“? (Vgl. Akademie-Skriptum BAO, Kapitel 52.1)